Werden Sie Mitglied
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...indem Sie den Online-Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken oder indem Sie den Offline-Mitgliedsantrag ausdrucken, ausfüllen und an die auf dem Formular angegebene Adresse per Post oder Fax senden.

Bitte lesen Sie vor der Beantragung der Mitgliedschaft in jedem Fall die Satzung der DGIIN aufmerksam durch.
Haben Sie einen Aufnahmeantrag gestellt, so entscheidet der Vorstand der DGIIN bei seiner nächsten Sitzung über Ihre Aufnahme in die Gesellschaft. Sie bekommen vorab aber - nach Prüfung Ihrer Angaben - eine Bestätigung per Email.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Kostengründen auf die Angabe einer Email-Adresse als primäre Kommunikationsplattform bestehen müssen.

