Pressemitteilung bzgl. Äußerung des Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter

Vor zwei Tagen äußerte sich der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) André Schulz zu der unzureichenden Aufklärungsquote bei unklaren Todesfällen:
„Viele Verbrecher rutschen uns durch die Lappen“ und weiter „Bei Pflegepatienten wissen wir oft nicht so genau: War es wirklich ein Herzinfarkt oder hat ein Pfleger mit einem Kissen nachgeholfen?“*.

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin weist an dieser Stelle in aller Deutlichkeit diese für Pflegekräfte absolut disqualifizierende öffentliche Äußerung eines Polizeibeamten zurück.

Diese Äußerung ist polemisch und muss in der Bevölkerung zu einem nachhaltigen Misstrauen gegenüber allen Pflegekräften führen, die sich tagtäglich mit großer Mühe und Einsatz um pflegebedürftige Menschen kümmern.

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin spricht allen Pflegekräften ihr Vertrauen aus.

Aufgabe aller Ärztinnen und Ärzte ist es tatsächlich, bei unklaren Todesfällen eine suffiziente und professionelle Leichenschau durchzuführen. Einzelfälle, die in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt haben, dürfen nicht zu einer Verunglimpfung einer ganzen Berufsgruppe führen.

Prof. Dr. med. Stefan Kluge
Präsident der DGIIN

Prof. Dr. med. Uwe Janssens
Generalsekretär der DGIIN

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