Stellungnahme der DGIIN zur Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin

Ansprechpartner im Vorstand der DGIIN:
Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Christian.Karagiannidis@uni-wh.de) und
Prof. Dr. Reimer Riessen (Reimer.Riessen@med.uni-tuebingen.de)
Ansprechpartner Sektion Pflege der DGIIN:
Carsten Hermes (carsten-hermes@arcor.de)

Die DGIIN begrüßt ausdrücklich die vom Bundesgesundheitsministerium erstmalig eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin. Die DGIIN hält die Untergrenzen weiterhin für ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegenden und zur Aufrechterhaltung der hohen medizinischen und pflegerischen Versorgungsqualität in Deutschland.

Bezüglich der jetzt festgesetzten Untergrenzen für Intensivstationen von 1:2.5 am Tag und 1:3.5 in der Nacht für die nächsten 2 Jahre möchten wir jedoch in Ergänzung zu unserer Stellungnahme vom 4.9.2018 folgendes zu bedenken geben:

  1. Nach einer aktuellen Umfrage liegt der Pflegeschlüssel auf deutschen Intensivstationen am Tag bei 1:2.5 und des Nachts bei 1:3.1 (Karagiannidis et al., Med Klin Intensivmed Notfmed, Jul 2018). Die jetzige Ersatzvornahme des BMG birgt die Gefahr, dass der Schlüssel von 1:2.5 am Tag und 1:3.5 in der Nacht für die nächsten 2 Jahre als allgemeiner Pflegeschlüssel missbraucht wird, insbesondere in besonders gewinnorientiert betriebenen Krankenhäusern. Die Untergrenze liegt nicht nur unterhalb des aktuellen Istzustandes, sondern ist auch für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten ungeeignet. Wir dürfen diesbezüglich auf die von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) geforderte Pflegepersonalausstattung von Intensivstationen verweisen (www.divi.de). Die DGIIN sieht die Hauptgefahr in der fehlenden Entlastung der Pflegenden und damit einen Effekt der Untergrenzen nur für einen kleineren Teil der Krankenhäuser in Deutschland.
  2. Zur Verminderung des weiter fortschreitenden Pflegepersonalmangels appelliert die DGIIN an alle Krankenhäuser mit Intensivstationen, auf denen Organersatzverfahren wie z.B. die Beatmung zum Einsatz kommen, auf der Basis der Personaluntergrenzen keinen Personalabbau zu betreiben und den Pflegeschlüssel freiwillig auf 1:2 am Tag und 1:2.5 in der Nacht festzulegen. Die DGIIN hält diese Maßnahme im Hinblick auf die Zukunft der gesamten Intensivmedizin für sehr wichtig, um die jetzige Pflegepersonalkrise zumindest abzumildern. Es steht ansonsten zu befürchten, dass es auf Grund der fehlenden Entlastung des jetzt festgelegten Pflegepersonalmindestschlüssels eher zu einer weiteren Fluktuation aus der direkten Patientenversorgung kommt, denn zu einer echten Entlastung der Pflegenden.
  3. Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass es zur Verminderung des weiter fortschreitenden Pflegepersonalmangels elementar ist, die Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte zu verbessern und insbesondere auch die Vergütung anzuheben. Hier setzen wir uns ausdrücklich für eine Erhöhung der Gehälter der Pflegenden, finanziert von Bund und Ländern - unabhängig von den Krankenhäusern - ein. Dies muss jedoch in Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen stehen, und sollte Bestandteil eines nationalen Aktionsplans zur Stärkung der Pflege sein. Hier bietet sich die DGIIN aktiv an die Zukunft mitzugestalten.

***Bei Abdruck Beleg erbeten***

Kontakt für Journalisten:
Sabrina Hartmann
Pressestelle DGIIN
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart

Tel: 0711 89 31 649
Fax: 0711 89 31 167
E-Mail: hartmann@medizinkommunikation.org

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