16. Oktober 2025

Reform der Notfallversorgung: Der wichtigste Schritt zu mehr Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit

Reform der Notfallversorgung: Der wichtigste Schritt zu mehr Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit

 

Berlin, 16. Oktober 2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt die Einbringung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung in den Bundestag. Dieser Schritt ist überfällig – jetzt braucht es rasche, mutige Entscheidungen, um die notfallmedizinische Versorgung gleichwertig und zukunftssicher zu gestalten.

Der Gesetzesentwurf bündelt erstmals die zentralen Elemente von ambulanter und stationärer Versorgung, Rettungsdienst und digitaler Vernetzung – und hat das Potenzial, die Notfallversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Schnelle Hilfe durch Akutleitstellen

 

Die DGIIN unterstützt die geplante Einrichtung bundesweiter 24/7-Akutleitstellen unter der Nummer 116 117, die eine medizinische Ersteinschätzung innerhalb von drei Minuten bei 75 % aller Anrufe ermöglichen sollen. Patientinnen und Patienten erhalten so unmittelbar die passende Hilfe – telefonisch, per Video, in der Praxis oder mit Transport und Apotheken-Botendienst.

„Die KV Niedersachsen hat gerade gezeigt, wie gut ein solches System funktionieren kann – mit einer hohen Rate fallabschließender Behandlungen“, sagt Prof. Christian Karagiannidis, Past-Präsident der DGIIN und ehemaliges Mitglied der Regierungskommission Krankenhaus.

Integrierte Notfallzentren für schnellere Versorgung

 

Die neu geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) bündeln Notaufnahme, Notdienstpraxis und Ersteinschätzung.

„Die INZ sind ein Meilenstein: Sie entlasten Notaufnahmen, verkürzen Wartezeiten und sichern die passende Behandlung für alle – unabhängig vom Wohnort“, so Prof. Hans-Jörg Busch, Präsident-Elect der DGIIN.

Rettungsdienst als GKV-Leistung

 

Erstmals wird der Rettungsdienst als vollwertige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankert. Damit werden Leistungen realistischer abgebildet und spezialisierte Teams wie Gemeinde-Notfallsanitäter gestärkt.

„Die Reform stärkt den Rettungsdienst als medizinisches Rückgrat der Notfallversorgung. Sie sorgt für bessere Qualität, faire Vergütung und bundesweit gleiche Standards“, erklärt Busch.

Digital vernetzt, sicher finanziert

 

Der Entwurf schafft mit der digitalen Rettungskette und der Speicherung aller Notfalldaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) die Grundlage für eine moderne, sichere und lernende Notfallversorgung.

„Gleichzeitig garantiert eine Vorhaltefinanzierung eine verlässliche Finanzierung des ärztlichen Personals in Notaufnahmen“, betont Prof. Matthias Kochanek, Präsident der DGIIN.

Die DGIIN sieht in dem Gesetzesentwurf einen entscheidenden Fortschritt für die Gesundheitsversorgung in Deutschland: mehr Verbindlichkeit, Transparenz und Sicherheit – für alle Beteiligten. Ein parteiübergreifender Konsens auf Basis dieses Entwurfs könnte die Versorgung rasch verbessern.

„Ein Aufschub wäre für Patientinnen und Patienten fatal“, so das Fazit der DGIIN.

Kontakt: presse@dgiin.de

 

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