DGIIN: Therapiefreiheit gestärkt – rechtliche Unsicherheit bleibt
Pressemitteilung 04.11.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelung (§ 5c IfSG) für verfassungswidrig erklärt. Die DGIIN begrüßt, dass die ärztliche Behandlungshoheit gestärkt wird, sieht jedoch weiterhin große Unsicherheit bei der rechtlichen Bewertung künftiger Triage-Entscheidungen.
Die Fachgesellschaft bietet ihre Expertise an, um gemeinsam mit Politik, Ethik und Rechtswissenschaft tragfähige Lösungen zu entwickeln.
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