20. November 2025

Pflege ist Heilberuf – jetzt braucht es rechtliche Autonomie

Mit der Verabschiedung des Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beim Bundestag vom 12.11.2025 wird die Pflege erstmals klar als Heilberuf mit eigener Prozessverantwortung anerkannt. Das Gesetz zielt darauf ab, die pflegerische Tätigkeit weiter zu professionalisieren, Bürokratie abzubauen und die Kompetenz von Pflegefachpersonen zu stärken. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt diese Entwicklung – betont jedoch zugleich: Ohne rechtliche Autonomie bleibt die Reform unvollständig. Die DGIIN setzt sich dafür ein, die neuen Impulse konsequent weiterzuentwickeln und die Pflege in Deutschland nachhaltig zu stärken.

Hier die Pressemitteilung im Wortlauf

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen