Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Veranstalter der Fort- und Weiterbildungen der DGIIN ist die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V., Olivaer Platz 16, 10707 Berlin, Deutschland (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Seminaren und Kursen des Veranstalters zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Kursausschreibung und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
(2) Mit der Übermittlung einer Teilnahmeerklärung (z. B. über das Anmeldeformular auf der Webseite oder per E-Mail) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb von 14 Tagen annimmt.
(4) Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile der Fort- bzw. Weiterbildung ändern, sofern dies erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist und keine wesentlichen Teile der Veranstaltung verändert werden. Insbesondere behält sich der Veranstalter vor, im Falle der Verhinderung eines Dozenten aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) einen qualifizierten Ersatzdozenten einzusetzen.
§ 3 Kursgebühren, Fälligkeit
(1) Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug fällig und gemäß dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel zu begleichen, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Veranstaltung, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
(3) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug, erhebt der Veranstalter eine Mahngebühr in Höhe von 5 €. Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können Stornokosten nach § 4 geltend gemacht werden.
(4) In Anspruch genommene Ermäßigungen auf die Teilnahmegebühr setzen voraus, dass der Teilnehmer der DGIIN-Geschäftsstelle unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Buchung einen entsprechenden Nachweis (z. B. eine gültige Mitgliedsbescheinigung) vorlegt. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Differenz zur regulären Teilnahmegebühr nachzuberechnen und einzufordern.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann den Vertrag aus einem Grund aufheben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Änderungswünsche oder Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Veranstalter vorgenommen werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter.
(2) Stornierungsfristen und Erstattung:
- Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet, abzüglich tatsächlich angefallener Zahlungs- und Servicegebühren (z. B. Buchungssystem-Servicegebühr von 3 % des Ticketpreises).
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung von 80 % der Teilnahmegebühr. Die oben genannten Zahlungs- und Servicegebühren werden in diesem Fall nicht gesondert in Abzug gebracht, da sie im prozentualen Stornobetrag enthalten sind.
- Bei späterer Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr berechnet, es sei denn, die/der Teilnehmer:in benennt eine Ersatzperson, die in seine Vertragsrechte und -pflichten eintritt. Es besteht in diesem Fall eine Informationspflicht gegenüber dem Veranstalter.
(3) Ersatzteilnehmer:
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich und kostenfrei. In diesem Fall haften der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühren. Stornogebühren entfallen; bereits angefallene Zahlungs- und Servicegebühren können jedoch nicht zurückerstattet werden. Für Umbuchungen ab 14 Tagen vor Seminarbeginn kann der Veranstalter eine Verwaltungspauschale in angemessener Höhe erheben.
(4) Form der Stornierung:
Stornierungen sind schriftlich (per Brief oder E-Mail) an die in der Buchungsbestätigung angegebene Kontaktadresse zu richten.
§ 5 Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss einer Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung/ Zertifikat auf elektronischem Weg (auf Anfrage kann diese per Post (kostenpflichtig) zugesandt werden).
§ 6 Urheberrechte
(1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Der Teilnehmer darf die Unterlagen nur für eigene berufliche oder private Zwecke im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes nutzen.
(2) Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind gestattet, soweit sie nur einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder für private Zwecke erstellt werden. Der Teilnehmer ist jedoch selbst dafür verantwortlich, Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmender und Dritter sowie sonstige Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Eigentumsrechte) zu beachten.
§ 7 Kündigung bzw. Absage durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, auf die in der Kursausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde, bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich über die Absage/in die Verschiebung zu informieren. Bereits gezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet.
(3) Der Veranstalter haftet im Falle einer Veranstaltungsabsage nicht für bereits gebuchte Beförderungs- und Übernachtungsleistungen.
§ 8 Haftung des Veranstalters
(1) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit diese von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter uneingeschränkt, also auch bei leichter Fahrlässigkeit und Vorsatz.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.
(2) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 21.11.2025

