Patienteninformationen

Basisinformationen zur Intensivmedizin

Die Intensivstation

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Störungen lebenswichtiger Körperfunktionen werden die Patienten auf einer speziellen Station – der Intensivstation - überwacht und behandelt. Kaum ein anderer Bereich der modernen Medizin hat eine derart rasante Entwicklung genommen wie die Intensivmedizin. In den 60-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die ersten Stationen dieser Art konzipiert, heute verfügt im Regelfall jede Akutklinik über mindestens eine Intensivstation. In den meisten großen Krankenhäusern bestehen eine konservativ-internistische und eine operativ-anästhesiologische Intensiveinheit, in den Universitätskliniken zumeist zusätzliche Spezialeinheiten.

Wer arbeitet auf einer Intensivstation

Auf einer Intensivstation arbeiten qualifizierte Pflegekräfte und Ärzte. Dieses Team wird ergänzt durch weiteres Fachpersonal aus den Bereichen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, etc. Die ärztliche Betreuung wird durch speziell ausgebildete Fachärzte, wie Internisten, Anästhesisten, Chirurgen, Pädiatern oder Neurologen geführt. Aufgrund der notwendigen ständigen Präsenz arbeiten die Mitarbeiter im Schichtdienst.

Ziele der Intensivmedizin

Generelles Ziel der Intensivmedizin ist es, einen kritischen Zustand beim Patienten zu überbrücken oder zu heilen, um ihm ein lebenswertes Weiterleben zu ermöglichen. Durch die Fortschritte der modernen Medizin gelingt es heute Patienten zu stabilisieren und erfolgreich zu behandeln bei denen noch vor einigen Jahren keine Überlebensmöglichkeit bestand. Intensivmedizin dient der Heilung, nicht aber der Verlängerung von Sterbeprozessen. Wir sind in unseren Entscheidungen dem aktuellen medizinischen Wissen, ethischen Wertvorstellungen (Gutes tun, Nicht-schaden) und dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten verpflichtet.

Überwachung (Monitoring)

Die Patienten werden auf der Intensivstation kontinuierlich überwacht, damit schnell auf Änderungen reagiert werden kann. Im Regelfall sind daher verschiedene „Kabel“  an den Patienten angeschlossen. Dazu gehören im Regelfall die fortlaufende Überwachung des Herzrhythmus (EKG), die Überwachung des Blutdruckes sowie die Überwachung des Sauerstoffgehaltes im Blut (Pulsoxymetrie). Alle Daten werden auf Monitore übertragen, die je nach Einstellung, bereits bei geringsten Abweichungen akustische Alarme aussenden.

Künstliche Beatmung

In vielen Fällen ist eine künstliche Beatmung notwendig. Gründe können zum einen Störungen der Lungenfunktion, aber auch andere schwere Erkrankungen sein bei denen der Patient nicht in der Lage ist ausreichend zu atmen. Man unterscheidet 2 Hauptformen der künstlichen Beatmung:

Bei der invasiven Beatmung liegt ein Plastikschlauch (Tubus) in der Luftröhre. Vom Beatmungsgerät ausgehend wird Luft  über den Plastikschlauch in die Lungen des Patienten gepumpt und wieder abgezogen. Da der Tubus zwischen den Stimmbändern liegt, kann der Patient für die Dauer der Beatmung nicht sprechen. Dies ist aber wieder möglich, sobald der Schlauch entfernt ist. Im Regelfall ist bei dieser Beatmungsform eine Analgosedierung (künstliches Koma) erforderlich.

Bei der nichtinvasiven Beatmung wird der Patient über eine spezielle Beatmungsmaske beatmet. Diese kann jederzeit abgenommen werden.

Das künstliche Koma

Ist der Patient schwer erkrankt so ist es häufig eine Vollnarkose (künstliches Koma) erforderlich. Hierbei wird der Patient durch eine Kombination von Schlafmitteln (Narkotika) und Schmerzmitteln (Opioide) in eine Art Tiefschlaf versetzt. In diesem Narkose genannten Zustand ist das Bewusstsein vorübergehend ausgeschaltet sowie die Schmerzempfindung unterdrückt. Der Patient schläft so tief, dass er nicht mehr selbständig atmen kann, daher ist dann eine künstliche Beatmung notwendig. Auch wenn der Patient tief zu schlafen scheint, so kann es trotzdem sein, dass er im Unterbewusstsein Dinge wahrnimmt, die um ihn herum passieren. Dies sollte stets bei allen Gesprächen am Patientenbett bedacht werden.

Vorsorgevollmacht

Wenn ein Patient aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr ansprechbar ist, können rein rechtlich weder der Ehepartner/die Ehepartnerin oder der Lebenspartner/die Lebenspartnerin noch die Kinder, den Patienten  im Hinblick auf medizinische Entscheidungen vertreten. Nach unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für einen Volljährigen/eine Volljährige können hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.

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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die neue gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einer Notarin oder einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern.

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Patientenorganisation im Bereich der Intensivmedizin

Deutsche Sepsis Hilfe e.V. (DSH)

 

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